Wenn du daran denkst, selbstständig zu werden und dein eigenes Business aufzubauen, ist das Einzelunternehmen eine der beliebtesten und unkompliziertesten Rechtsformen in Deutschland. Es erfordert kein hohes Mindestkapital, hat einen überschaubaren bürokratischen Aufwand und eignet sich sowohl für hauptberufliche als auch nebenberufliche Gründungen. Doch wie genau funktioniert das Einzelunternehmen gründen? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen? Mit welchen Kosten musst du rechnen und wie lange dauert die Gründung?
In diesem umfangreichen Ratgeber beantworten wir dir alle wichtigen Fragen rund um das Einzelunternehmen. Wir geben dir eine Checkliste für die Gründung an die Hand, erklären die Vor- und Nachteile, gehen auf das Thema Online-Anmeldung ein und zeigen dir, wie viel Umsatz du machen darfst. So hast du alle Informationen auf einen Blick und kannst optimal entscheiden, ob das Einzelunternehmen die passende Rechtsform für dich ist.
Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne Person ein Gewerbe betreibt oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Die Gründung erfolgt automatisch, sobald du ein Gewerbe anmeldest oder dem Finanzamt deine freiberufliche Tätigkeit mitteilst. Es ist die häufigste Rechtsform in Deutschland und bietet dir einen schnellen Einstieg in die Selbstständigkeit. Du trittst dabei als Einzelunternehmer auf und bist in vollem Umfang für dein Unternehmen verantwortlich.
Typisch für das Einzelunternehmen ist, dass keine Trennung zwischen dir (als Privatperson) und deinem Geschäft besteht. Das bedeutet jedoch auch, dass du für alle Verbindlichkeiten mit deinem gesamten Privatvermögen haftest. Ein hoher bürokratischer Aufwand bleibt dir hingegen meist erspart, sodass ein Einzelunternehmen besonders für Solopreneure, Handwerker, Dienstleister, Händler oder Freiberufler interessant sein kann.
Die Voraussetzungen für ein Einzelunternehmen sind im Vergleich zu Kapitalgesellschaften, wie etwa einer GmbH oder UG, relativ überschaubar. Grundsätzlich kann jede volljährige, geschäftsfähige Person ein Einzelunternehmen gründen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Je nach Branche und Tätigkeit können weitere Voraussetzungen hinzukommen, zum Beispiel Gesundheitszeugnisse, Meisterbriefe oder behördliche Genehmigungen. Informiere dich daher bei deiner zuständigen Behörde über etwaige Zusatzauflagen.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du mit unserer Einzelunternehmen gründen Checkliste starten. Der Gründungsprozess ist relativ einfach und lässt sich in wenigen Schritten zusammenfassen:
Definiere, in welchem Bereich du tätig sein möchtest und wie du dich von der Konkurrenz abhebst. Ein Businessplan oder zumindest eine grobe Konzeptskizze helfen dir dabei, den Markt und deine Chancen besser einzuschätzen. Überlege dir außerdem, ob du das Einzelunternehmen nebenberuflich oder hauptberuflich starten möchtest.
Freiberufler (z.B. Ärzte, Journalisten, Designer, Berater) melden ihre Tätigkeit beim Finanzamt an und benötigen keinen Gewerbeschein. In diesem Fall musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Gewerbetreibende (z.B. Händler, Handwerker, Online-Shop-Betreiber) müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde anmelden. Dort erhältst du den Gewerbeschein.
Wenn du gewerblich tätig bist, gehst du zum zuständigen Gewerbeamt oder nutzt das Angebot Einzelunternehmen gründen Online, sofern es in deiner Region verfügbar ist. Im Formular trägst du die geplante Tätigkeit ein, deine persönlichen Daten und bekommst anschließend deine Gewerbeanmeldung.
Im Anschluss informiert das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt. Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen füllst du aus, um unter anderem deine Steuernummer zu erhalten. Achte darauf, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Wenn du Freiberufler bist, gehst du direkt zum Finanzamt und beantragst den Fragebogen, ohne den Umweg über das Gewerbeamt.
Sobald du gewerblich tätig bist, wirst du automatisch Mitglied bei der IHK (Industrie- und Handelskammer). Bei Einzelunternehmen ohne Angestellte und mit geringem Umsatz sind die IHK-Beiträge meistens sehr überschaubar oder du profitierst von einer Gebührenbefreiung in den ersten Jahren. Prüfe außerdem, ob du eine Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht oder andere Versicherungen benötigst.
Um private und berufliche Finanzen sauber zu trennen, empfiehlt sich ein separates Geschäftskonto. So behältst du den Überblick über Einnahmen und Ausgaben. Für die Buchhaltung reicht bei einem Einzelunternehmen oft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), solange dein Umsatz eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.
Sobald dein Einzelunternehmen offiziell angemeldet ist, kannst du mit der Kundenakquise, dem Marketing und der Positionierung deiner Produkte oder Dienstleistungen loslegen. Je nach Zielgruppe bieten sich verschiedene Marketingkanäle wie Online-Werbung, Social Media, Flyer oder persönliche Kontakte an.
Eine oft gestellte Frage lautet: Wie viel kostet es ein Einzelunternehmen zu gründen? Gute Nachricht: Die Kosten halten sich in Grenzen, vor allem im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie einer GmbH oder UG. Im Wesentlichen entstehen:
Allerdings fällt kein Mindestkapital an, wie du es von einer GmbH (25.000 Euro) oder einer UG (theoretisch 1 Euro, praktisch aber mehr) kennst. Das ist einer der größten Pluspunkte für Gründer, die finanziell noch nicht auf Rosen gebettet sind.
Wie lange dauert es, ein Einzelunternehmen anzumelden? In der Regel nur wenige Tage. Das geht wesentlich schneller als bei Kapitalgesellschaften, wo du einen Notartermin brauchst und dein Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden muss. Häufig sieht der Ablauf so aus:
Sobald du deinen Gewerbeschein in den Händen hältst (oder als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet bist), kannst du prinzipiell direkt starten. Es gibt also keine Wartezeit in dem Sinne, dass du erst auf deine Steuernummer warten müsstest, um deine Tätigkeit aufzunehmen. Rechtlich bist du bereits Unternehmer, sobald du den Gewerbeschein hast beziehungsweise deine Tätigkeit angezeigt hast.
In vielen Städten und Gemeinden kannst du dein Einzelunternehmen online gründen. Das spart Zeit und sorgt für eine bequeme Abwicklung von zu Hause aus. Auf der Website deiner Kommune findest du häufig ein Online-Formular für die Gewerbeanmeldung. Hier trägst du alle relevanten Daten ein, wie:
Teilweise kannst du die anfallende Anmeldegebühr online bezahlen. Anschließend bekommst du deine Bestätigung oder den Gewerbeschein per Post zugestellt.
Einer der größten Vorteile des Einzelunternehmens: Es gibt kein vorgeschriebenes Mindestkapital. Du musst also kein Startkapital in einer bestimmten Höhe nachweisen, wie es beispielsweise bei einer GmbH (25.000 Euro) nötig wäre. Das macht die Gründung für viele attraktiv, die ihre Geschäftsidee mit geringen Anfangskosten starten möchten. Dennoch solltest du dir überlegen, ob du nicht zumindest einen kleinen finanziellen Puffer für Ausgaben wie Marketing, erste Bestellungen oder Gebühren einplanst.
Viele fragen sich: Wie viel Umsatz darf ein Einzelunternehmen machen? Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Obergrenze für Einzelunternehmen. Du kannst so viel umsetzen, wie dein Geschäftsmodell erlaubt. Allerdings wird ab bestimmten Umsatzhöhen eine Bilanzierungspflicht relevant oder du fällst aus der Kleinunternehmerregelung heraus.
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG gilt für dich, wenn du im vergangenen Jahr maximal 22.000 Euro Umsatz gemacht hast und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro kommst. Wenn du diese Grenzen überschreitest, musst du Umsatzsteuer ausweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ansonsten gibt es aber keine Beschränkung, wie viel Umsatz ein Einzelunternehmen insgesamt erwirtschaften darf.
Wenn du zunächst in deinem Hauptjob angestellt bleiben möchtest, aber nebenher schon einmal ins Unternehmertum schnuppern willst, kannst du dein Einzelunternehmen nebenberuflich gründen. Das ist völlig legal und bietet zahlreiche Vorteile:
Allerdings solltest du deinen Arbeitgeber informieren und in deinem Arbeitsvertrag prüfen, ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit zulässig ist. Viele Arbeitgeber genehmigen sie, solange kein Interessenkonflikt entsteht und deine Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht darunter leidet.
Bevor du dich final für das Einzelunternehmen entscheidest, lohnt es sich, die Vor- und Nachteile abzuwägen. So weißt du genau, worauf du dich einlässt:
Im Endeffekt kommt es darauf an, wie groß dein geplantes Business werden soll, wie du das finanzielle Risiko einschätzt und welchen Eindruck du bei Geschäftspartnern oder Kunden hinterlassen möchtest.
Die Wahl der Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab – darunter Größe des Projekts, Risiko, Kapitalbedarf und persönliche Vorlieben. Das Einzelunternehmen bietet sich vor allem dann an, wenn du:
Gerade in der Startphase ist das Einzelunternehmen für viele Gründer ideal. Später kannst du, wenn dein Geschäft wächst, immer noch in eine andere Rechtsform wechseln (z.B. in eine GmbH), falls du die Haftung beschränken oder Investoren an Bord holen willst.
Als Einzelunternehmer unterliegst du bestimmten Steuerpflichten. Deine erzielten Gewinne fließen in die Einkommensteuererklärung ein und werden nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Hinzu kommen möglicherweise:
Die Buchführung ist für die meisten Einzelunternehmer noch recht überschaubar. In der Regel reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus, solange dein Umsatz unter 600.000 Euro (oder Gewinn unter 60.000 Euro) liegt. Erst ab Überschreiten dieser Grenzen (oder wenn du dich freiwillig dazu entscheidest) musst du doppelte Buchführung und eine Bilanz erstellen.
Das hängt von deiner Tätigkeit ab. Bist du Freiberufler (z.B. Künstler, Berater, Journalist), meldest du dich beim Finanzamt an und füllst dort den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Bist du Gewerbetreibender (z.B. Handwerk, Handel, Gastronomie), musst du beim Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen. Das Finanzamt informiert dich dann im Nachgang.
Die laufenden Kosten setzen sich aus deinen persönlichen Ausgaben (z.B. Miete, Versicherungen), Versicherungsbeiträgen (Krankenversicherung, ggf. Rentenversicherung) und Steuern (Einkommen-, ggf. Gewerbe- oder Umsatzsteuer) zusammen. Dazu kommen unter Umständen IHK-Gebühren und Kosten für einen Steuerberater. Eine pauschale Aussage ist hier schwierig, da jeder Betrieb anders aufgestellt ist.
Ja, das ist möglich. Als Einzelunternehmer kannst du beliebig viele Mitarbeiter einstellen. Beachte jedoch, dass du dann die Arbeitgeberpflichten erfüllst, wie Sozialabgaben, Lohnsteueranmeldungen und so weiter. Mit steigender Mitarbeiterzahl wächst somit auch dein organisatorischer Aufwand.
Für viele Tätigkeiten nein. Das Einzelunternehmen steht jedem offen, sofern kein Meisterzwang oder eine besondere Berufszulassung (z.B. für Ärzte oder Rechtsanwälte) vorgeschrieben ist. Handwerksberufe können allerdings je nach Tätigkeitsbereich einen Meistertitel erfordern. Prüfe im Zweifelsfall, welche Auflagen für deine Branche gelten.
Ja, du kannst in deinem Gewerbeschein oder in deiner Freiberufler-Anmeldung durchaus mehrere Tätigkeitsfelder angeben. Das ist besonders praktisch, wenn du verschiedene Dienstleistungen anbietest (z.B. Grafikdesign und Texterstellung). Achte jedoch darauf, dass du deine Buchführung klar strukturierst, damit es keine Vermischung zwischen den Bereichen gibt.
Streng genommen kann es nur ein Einzelunternehmen pro Person geben, da es immer an dich als natürliche Person gekoppelt ist. Du kannst aber mehrere Betriebe unter deinem Namen führen, solange du sie steuerlich richtig deklarierst. Eine Möglichkeit ist auch, für einen zweiten Unternehmenszweig eine andere Rechtsform zu wählen (z.B. eine UG).
Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) musst du keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen und dementsprechend auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen machen. Du versteuerst lediglich deinen Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer. Prüfe aber genau, ob du die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreitest.
Einen Steuerberater zu beauftragen, kann sich auszahlen – insbesondere, wenn du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren möchtest und Buchhaltungs- und Steuerfragen abgeben willst. Zwar entstehen dafür Kosten, doch du kannst sie steuerlich als Betriebsausgabe absetzen. Häufig bringt ein Steuerberater dir sogar Einsparungen ein, indem er auf bestimmte Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten hinweist.
Das Einzelunternehmen ist der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit, wenn du schnell und unkompliziert starten möchtest. Dank geringem bürokratischen Aufwand, keinem Mindestkapital und hoher Flexibilität eignet sich diese Rechtsform hervorragend für Gründer, die alleine durchstarten oder sich zunächst nebenberuflich ausprobieren wollen. Beachte jedoch, dass du bei dieser Rechtsform unbeschränkt haftest, was bei risikoreichen Projekten schnell zum Nachteil werden kann.
Mit einer soliden Planung, einer ordentlichen Checkliste und dem Blick auf mögliche Risiken kannst du dir jedoch rasch einen Überblick verschaffen, ob das Einzelunternehmen zu dir und deiner Geschäftsidee passt. Solltest du später mehr Kapital benötigen oder Investoren ins Boot holen wollen, steht dir jederzeit die Möglichkeit offen, in eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG zu wechseln.
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