Freiberufler werden ist für viele ein Traum: eigenständig arbeiten, die eigenen Ideen verwirklichen, gleichzeitig flexibel bleiben und sich auf das konzentrieren, was man liebt. Doch was bedeutet es genau, als Freiberufler tätig zu sein, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft die Anmeldung ab? In diesem ausführlichen Artikel erhältst du Antworten auf alle zentralen Fragen – von den steuerlichen Aspekten über die wichtigsten Formalitäten bis hin zur konkreten Checkliste für deinen Start in die Freiberuflichkeit. Egal, ob du hauptberuflich durchstarten möchtest oder ob du Freiberufler als Nebentätigkeit planst: Hier findest du alle Informationen, um loszulegen.
In Deutschland wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden. Während Gewerbetreibende ein Gewerbe anmelden und in der Regel Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein müssen, agieren Freiberufler oft außerhalb dieser klassischen Gewerbestruktur. Sie unterliegen jedoch ganz bestimmten Bedingungen, die ihren Status ausmachen. Die Einordnung hängt vor allem von der Art der Tätigkeit ab.
Der Gesetzgeber zählt in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verschiedene sogenannte Katalogberufe zu den freien Berufen. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Journalisten. Die Freiberufler Liste Finanzamt ist jedoch nicht abschließend: Auch ähnliche Berufe oder künstlerische Tätigkeiten können als freiberuflich gelten, sofern sie hauptsächlich auf einer schöpferischen, geistigen oder wissenschaftlichen Basis ausgeübt werden.
Der grundlegende Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden liegt in der Art der Tätigkeit. Freiberufler üben eine sogenannte höherwertige Dienstleistung aus, die in der Regel auf einer besonderen Qualifikation oder schöpferischen Tätigkeit beruht. Im Gegensatz dazu stellen Gewerbetreibende meist Produkte her oder bieten Dienstleistungen an, die nicht in den Katalog der freien Berufe fallen.
Diese Unterscheidung hat starke Auswirkungen auf die Steuern und Beitragspflichten:
Viele Menschen möchten freiberuflich arbeiten, ohne gleich ihren Hauptjob aufzugeben. Das ist durchaus möglich. Du kannst deine freiberufliche Tätigkeit als Nebentätigkeit ausüben, solange dein Arbeitgeber nicht widerspricht und du dich an die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen hältst. Wichtig ist, dass du transparent mit deinem Arbeitgeber kommunizierst und – falls erforderlich – eine schriftliche Zustimmung einholst.
Als Freiberufler als Nebentätigkeit profitierst du von folgenden Vorteilen:
Beachte jedoch auch, dass dein Einkommen aus freiberuflicher Arbeit in deiner Einkommensteuererklärung auftaucht und versteuert wird. Hierzu später mehr.
Das Gute an der Freiberuflichkeit ist, dass du kein Gewerbe anmelden musst. Stattdessen genügt die Meldung beim Finanzamt. Dort erklärst du, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst. Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden, der zum Gewerbeamt muss, gehst du also direkt zum Finanzamt. Das genaue Vorgehen sieht folgendermaßen aus:
Im ersten Schritt informierst du das für deinen Wohn- bzw. Geschäftssitz zuständige Finanzamt darüber, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hast. Das kannst du persönlich, schriftlich oder – in vielen Fällen – auch elektronisch tun. In manchen Regionen ist es zudem möglich, sich Freiberufler anmelden online. Erkundige dich auf der Website deines Finanzamts, ob ein entsprechendes Formular oder Portal angeboten wird.
Nach deiner Kontaktaufnahme sendet dir das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier machst du Angaben zu deiner Person, deiner Tätigkeit sowie zu deinen erwarteten Einkünften. Dieser Fragebogen ersetzt in der Regel den Gewerbeanmeldeschein, den ein Gewerbetreibender benötigt. Für Freiberufler ist das Ausfüllen dieses Dokuments das wichtigste Mittel, um Steuern korrekt zu erheben und dir eine Steuernummer zuzuweisen.
Die Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt ist kostenfrei. Im Unterschied zur Gewerbeanmeldung fallen hier keine Gebühren an. Das ist einer der Vorteile des freiberuflichen Status, da du dich allein auf das Finanzamt konzentrieren musst.
Sobald das Finanzamt deine Angaben geprüft hat, erhältst du deine Steuernummer. Ab diesem Zeitpunkt kannst du offizielle Rechnungen ausstellen. Wichtig: Du musst deine Tätigkeit aber nicht erst mit Erhalt der Steuernummer aufnehmen. Theoretisch kannst du sofort beginnen, sobald du das Finanzamt über deine Tätigkeit informiert hast. Deine Steuernummer wird dir dann nachträglich zugeteilt.
Es gibt eine offizielle Freiberufler Liste Finanzamt, in der bestimmte Berufe als so genannte Katalogberufe definiert sind. Hierzu zählen beispielsweise:
Daneben gibt es die katalogähnlichen Berufe. Das Finanzamt prüft hierbei, ob deine Tätigkeit ähnlich oder vergleichbar zu den genannten Katalogberufen ist. So kann zum Beispiel auch ein Online-Marketing-Berater oder ein Content-Writer als Freiberufler gelten, wenn die Tätigkeit vorwiegend schöpferisch-intellektueller Natur ist.
Wie bekomme ich den Status Freiberufler? In der Regel durchläuft deine Tätigkeit eine Einzelfallprüfung beim Finanzamt. Du musst darlegen, welche Aufgaben du ausübst und warum dies einen wissenschaftlichen, künstlerischen oder kreativen Charakter hat. Ist das Finanzamt überzeugt, wirst du als Freiberufler eingestuft.
Auch wenn Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen, sind sie dennoch steuerpflichtig. Folgende Steuerarten können relevant sein:
Zusätzlich kommen eventuell noch weitere Aspekte dazu, zum Beispiel die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge oder Beiträge zur Künstlersozialkasse, falls du in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf arbeitest. Es lohnt sich, am Anfang deiner Tätigkeit einen Termin mit einem Steuerberater zu vereinbaren, um genau abzuklären, welche Verpflichtungen auf dich zukommen.
Um dir den Einstieg in die Freiberuflichkeit zu erleichtern, findest du hier eine praktische Checkliste mit den wichtigsten Schritten und To-dos:
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verdienstgrenze für Freiberufler. Du kannst so viel verdienen, wie deine Tätigkeit und dein Markt hergeben. Allerdings beeinflussen Umsatzgrenzen deinen Status in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung. Überschreitest du die Umsatzgrenze von derzeit 22.000 Euro im Vorjahr bzw. 50.000 Euro im laufenden Jahr, wirst du automatisch umsatzsteuerpflichtig und musst Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.
Ansonsten ist nur zu beachten, dass dein Einkommen korrekt in deiner Einkommensteuererklärung angegeben wird. Je höher dein Gewinn, desto größer wird natürlich auch deine steuerliche Belastung. Gegebenenfalls musst du vierteljährliche Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten.
Die Freiberuflichkeit steht grundsätzlich jedem offen, der eine Tätigkeit ausübt, die den Charakter eines freien Berufs hat. Das heißt, nicht jeder darf automatisch Freiberufler werden, sondern es ist an die Art deiner Tätigkeit gekoppelt. Wenn du keinen Beruf ausübst, der entweder im Freiberufler Katalog aufgeführt oder diesem ähnlich ist, wirst du in der Regel vom Finanzamt als Gewerbetreibender eingestuft.
Wer jedoch z.B. künstlerisch, wissenschaftlich, schriftstellerisch, lehrend oder beratend arbeitet und sich nicht mit klassischen Gewerbetätigkeiten befasst, hat gute Chancen, Freiberufler werden zu können. Entscheidend ist, was du tatsächlich tust und wie du deinen Gewinn erzielst.
Um als Freiberufler anerkannt zu werden, solltest du zunächst:
Das Finanzamt entscheidet in einem Einzelfallverfahren, ob deine Tätigkeit den freien Berufen zugeordnet wird. Fällt diese Einschätzung positiv aus, bekommst du den Status Freiberufler.
Die freiberufliche Tätigkeit bringt einige Vorteile, aber auch ein paar Herausforderungen mit sich. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Die Entscheidung, Freiberufler zu werden, öffnet dir zahlreiche Türen: Du kannst deine kreativen und intellektuellen Fähigkeiten voll ausleben und gleichzeitig ein hohes Maß an Eigenständigkeit genießen. Damit du erfolgreich durchstarten kannst, lohnt es sich, die grundlegenden Schritte sauber und strukturiert anzugehen – von der Anmeldung beim Finanzamt bis zur richtigen Steuerstrategie. Auch wenn nicht jeder Beruf automatisch als freiberuflich gilt, gibt es doch viele Möglichkeiten, im weiten Feld der Katalogberufe und ähnlichen Tätigkeiten Fuß zu fassen.
Ob du nun Freiberufler als Nebentätigkeit sein willst oder hauptberuflich durchstartest, ob du Freiberufler anmelden online möchtest oder zum Finanzamt gehst: Mit der richtigen Vorbereitung und einer soliden Planung kannst du dir einen spannenden beruflichen Weg eröffnen, der dir nicht nur kreative Freiheit, sondern auch attraktive Verdienstmöglichkeiten bietet.
Die Unterscheidung basiert hauptsächlich darauf, ob deine Tätigkeit zu den Katalogberufen gemäß § 18 EStG oder diesen ähnelt. Liegt eine künstlerische, wissenschaftliche oder beratende Dienstleistung vor, ist die Einstufung als Freiberufler wahrscheinlich. Gewerbliche Tätigkeiten umfassen meist Handel, Produktion oder Dienstleistungen, die nicht als freie Berufe gelten.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest, entgehst du der Umsatzsteuerpflicht, solange du unter den definierten Umsatzgrenzen bleibst. Andernfalls musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Ja, du kannst auch als Freiberufler Personal beschäftigen. Allerdings musst du dann für deine Angestellten Sozialabgaben abführen und bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften beachten. Deine eigene Einstufung als Freiberufler ändert sich dadurch nicht zwangsläufig, solange die Kerntätigkeit weiterhin eine freiberufliche bleibt.
Erkennt das Finanzamt deine Tätigkeit nicht als freiberuflich an, wirst du als Gewerbetreibender eingestuft. Das bedeutet unter anderem, dass du ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden musst und Gewerbesteuer zahlen kannst. Solltest du anderer Meinung sein, kannst du Einspruch einlegen oder dich ausführlich beraten lassen, um die Einstufung noch einmal prüfen zu lassen.
Auf deiner Rechnung dürfen Rechnungsempfänger, Rechnungsaussteller (mit Anschrift), Steuernummer oder USt-IdNr. (falls vorhanden), Datum, Rechnungsnummer sowie eine genaue Leistungsbeschreibung inklusive Netto- und ggf. Mehrwertsteuerbetrag nicht fehlen. Bist du nicht umsatzsteuerpflichtig, musst du dies mit einem Hinweis wie „Keine Umsatzsteuer aufgrund Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“ kennzeichnen.
Sobald klar ist, dass du eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmst, solltest du innerhalb weniger Wochen das Finanzamt informieren. Startest du ohne Anmeldung, riskierst du mögliche Nachzahlungen oder eine verspätete Meldung. Eine genaue Frist gibt es zwar nicht, aber je früher, desto besser und reibungsloser.
Freiberufler sind oft in berufsständischen Kammern organisiert (z.B. Architektenkammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer etc.), wenn sie einen Beruf ausüben, der das erfordert. Bist du beispielsweise Schriftsteller oder Designer, gibt es dafür keine Zwangsmitgliedschaft. Es hängt also von der Art deiner freiberuflichen Tätigkeit ab.
Ja, das solltest du. Da am Ende des Jahres Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer (falls du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst) fällig werden, empfiehlt es sich, monatlich einen Teil deines Umsatzes zur Seite zu legen. So vermeidest du böse Überraschungen bei der Steuerzahlung.
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